Wer in guten Zeiten eine Lebensversicherung mit 3 % Garantieverzinsung abgeschlossen hat, hat ein gutes Geschäft gemacht. – So denken viele Versicherungsnehmer. Einem Blick in die Jahresmitteilung folgt oft die Ernüchterung. In vielen Fällen bleibt die tatsächliche Wertentwicklung weit hinter den Erwartungen zurück bleibt. Grund dafür sind die Kosten in der Lebensversicherung.
Ein Beispiel aus dem Leben: Versicherungsnehmer A hat bei einem bekannten deutschen Lebensversicherer eine Police abgeschlossen. Der Abschluss wurde ihm von einem Vermittler mit einer Garantieverzinsung schmackhaft gemacht. In der Folge zahlt A jeden Monat 100 € in die Versicherung ein. Nach 3 Jahren kann A die Prämienzahlung nicht weiterführen und kündigt die Lebensversicherung. Er erhält ein Schreiben der Versicherung, in dem ihm mitgeteilt wird, dass seine Kündigung akzeptiert wurde. Ausgezahlt wird A: Nichts! Ein Rückkaufswert ist nicht vorhanden.
- Kosten in der Lebensversicherung
- Auflösung Beispielfall
- Kosten des Versicherungsschutzes – Risikokosten
- Beitragsrückgewähr und Auszahlung gebildetes Kapital
- individuelle Todesfallleistung
- zusätzlicher BU-Schutz
- Abschlusskosten der Lebensversicherung
- Kosten der Verwaltung
- Überschussbeteiligung
- Auskunftspflicht der Versicherung?
Kosten in der Lebensversicherung
Auflösung Beispielfall
Der beschriebene Sachverhalt hat sich tatsächlich so zugetragen, und ist sicher kein Einzelfall. Der Versicherungsnehmer glaubte von der versprochenen Garantieverzinsung zu profitieren. Ein gutes Geschäft hat allerdings nur sein Versicherungsmakler gemacht. Der Vermittler erhält die Provision für die Vermittlung unmittelbar nach Abschluss des Vertrages. Daher verrechnet die Versicherungsgesellschaft die Kosten gleich zu Beginn mit den Beitragszahlungen.
Trotz monatlicher Zahlungen von 100 € über 3 Jahre war also überhaupt kein Kapital verfügbar, welches in den Genuss der versprochenen Garantieverzinsung gekommen wäre. Es lag foglich kein Rechenfehler der Versicherung vor. Ursache waren die Kosten in der Lebensversicherung.
Die Geschichte endete für den Versicherungsnehmer mit einem blauen Auge. Er konnte die Versicherung widerrufen, und hat seine gezahlten Beiträge unverzinst zurückerhalten. Doch nicht immer besteht diese Möglichkeit. Es lohnt daher, die Kosten der Lebensversicherung genauer unter die Lupe zu nehmen.
Kosten des Versicherungsschutzes – Risikokosten
Ein weitverbreiteter Irrglaube bei der klassischen Lebensversicherung ist, dass der Versicherungsgesellschaft hohe Kosten für Versicherungsleistungen entstehen. Deren Höhe ist zunächst einmal abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme.
Beitragsrückgewähr und Auszahlung gebildetes Kapital
Die klassische, kapitalbildende Lebensversicherung beinhaltet nicht selten folgende Leistungsbeschreibungen:
- „Beitragsrückgewähr“ oder „101% der gezahlten Beiträge“
- „Bei Todesfall des Versicherungsnehmers zahlen wir das bis dahin gebildete Kapital“
Im ersten Fall muss die Versicherungsgesellschaft bei Eintrittspflicht ledglich die bis zum Tod des Versicherungsnehmers gezahlten Beiträge (bzw. 101% davon) zurück erstatten. Das Risiko der Versicherung liegt also darin, dass sie neben dem vorhandenen Deckungskapital auch die von den Beitragszahlungen abgezogenen Kosten zurückzahlen muss.
Besteht dagegen nur die Pflicht zur Auszahlung des gebildeten Kapitals, übernimmt die Versicherungsgesellschaft überhaupt kein eigenes Risiko. Das gebildete Kapital beschreibt den aktuellen Stand des Deckungskapitals – bereits nach Abzug aller Kosten.
individuelle Todesfallleistung
Ein wirkliches Risiko trägt die Versicherungsgesellschaft, wenn eine der Höhe nach bestimmte Todesfallleistung vereinbart ist. Diese wird bei Abschluss mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart, und in der Police festgehalten.
Das Risiko der Versicherungsgesellschaft verteilt sich die Gesamtheit der Versicherungsverträge. Man spricht insofern von der „Versichertengemeinschaft“. Das Risiko besteht darin, dass die individuelle Todesfallleistung nur zu einem Teil durch das vorhande Deckungskapital des Vertrages bestritten werden kann.
Die Differenz bildet das „riskierte Kapital“. Diesen Betrag müsste der Versicherer aus anderen Mitteln aufwenden. Hierfür müssen Risikokosten in den Vertrag einkalkuliert werden.
Ausgangsgedanke für die Risikokalkulation ist die statistische Sterbewahrscheinlichkeit des Versicherungsnehmers. Hierfür können etwa die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlichten Sterbetafeln herangezogen werden. Einige Versicherer wenden auch eigens ermittelte Sterbetafeln an. Je nach Alter, Geschlecht, und sonstigen Faktoren ermittelt sich eine bestimmte Sterbewahrscheinlichkeit. Multipliziert man diese Sterbewahrscheinlichkeit mit dem jeweils risikierten Kapital erhält man die reinen Risikokosten.
Bei der Kalkulation seiner Beiträge hat der Versicherer aber nicht nur die statistische Eintrittswahrscheinlichkeit zu berücksichtigen. Er muss seine Beiträge vielmehr vorsichtig kalkulieren. Er muss auch dann leistungsfähig bleiben, wenn mehr als das statistische Mittel seiner Versicherungsnehmer in einem bestimmten Jahr verstirbt. Aus diesem Grund rechnet die aktuarielle Abteilung der Versicherungsgesellschaft stets mit hohen Sicherheitszuschlägen.
zusätzlicher BU-Schutz
Beinhaltet der Versicherungsvertrag Zusatzversicherungen, steigen die Risikokosten enorm. Beispiele für klassische Zusatzversicherungen zur lebensversicherung sind:
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Monatsrente)
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
- Unfallzusatzversicherung
Die Risikokosten hierfür sind jeweils nach der versicherten Leistung zu bestimmen. Während bei der BU-Zusatzversicherung eine Monatsrente gewährt wird, übernimmt der Versicherer bei der Beitragsbefreiung die Prämienzahlung für die Lebensversicherung.
Abschlusskosten der Lebensversicherung
Die Abschlusskosten setzen sich zusammen aus Kosten, die dem Unternehmen selbst für Marketing und Vertrieb entstehen, und den Provisionen, die an den Versicherungsvermittler ausgezahlt werden. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, dürfen die Abschlussprovisionen nicht – wie früher gehandhabt – den Vertrag bereits vollständig zu Beginn belasten. Dies hatte zur Folge, dass die Verträge mit einem deutlichen Minus starteten. Nach aktuellen Vorgaben sind die Abschlusskosten gleichmäßig über einen längeren Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) zu verteilen. Man spricht von gezillmerten Abschlusskosten, nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer. Man beachte, dass sich die Prozentangaben zu Abschlusskosten regelmäßig auf die Bruttobeitragssumme beziehen.
Die Bruttobeitragssumme ändert sich mit Dynamik-Erhöhungen der Beitragszahlungen.
Nimmt man zum Beispiel einen Versicherungsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung von 50,00 € über einen Beitragszahlungszeitraum von 20 Jahren an, entspricht die Bruttobeitragssumme einem Wert von 12.000 €:
Bei einem durchschnittlichem Abschlusskostensatz von 5 %, betragen die Abschlusskosten für diesen Vertrag 600,00 €.
Werden diese Kosten nun über einen bestimmten Zeitraum „gezillmert“, beispielsweise auf 5 Jahre beträgt die monatliche Kostenbelastung 10,00 €.
Von der monatlichen Beitragsrate in Höhe von 50,00 € würden in diesem Beispiel in den ersten Jahren 10 € für Abschlusskosten vereinnahmt werden.
Kosten der Verwaltung
Weiterhin entstehen Kosten in der Verwaltung eines Versicherungsunternehmens. Es müssen Gehälter, Büroorganisation, Arbeitsmittel und vieles mehr finanziert werden. Auch hierfür werden Kosten angesetzt, die direkt von den Beiträgen der Versicherungsnehmer abgezogen werden.
Die Berechnung der Verwaltungskosten erfolgt aber anders als die Abschlusskosten, als jeweils fixer Betrag oder Prozentsatz der jeweils gezahlten Rate. Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit werden hingegen nicht vorschüssig angesetzt. Eine Übersicht über aktuelle Kostenquoten beinhaltet dieser Beitrag.
Wie bei den anderen Kostenfaktoren werden auch auf die Verwaltungskosten Zuschläge erhoben, um Schwankungen ausgleichen zu können. Den Betriebsaufwendungen des Versicherungsunternehmens stehen also zwangsläufig höhere Einnahmen gegenüber. Diese „Kostengewinne“ darf der versicherer allerdings nicht vollständig einbehalten. Versicherungsnehmer erhalten diese zu einem Teil über die „Überschussbeteiligung“ zurückerstattet.
Überschussbeteiligung
Beteiligungen an Überschüssen können entweder jährlich auf den jeweiligen Versicherungsvertrag gutgeschrieben werden, sprich: „laufende Überschussbeteiligung“, oder als „Schlussüberschussbeteiligung“, also als Bonus bei Ablauf der Versicherung.