Finanzblogger und Experten sind sich einig: Die klassische kapitalbildende Lebensversicherung stellt längst keine zeitgemäße Altersvorsorge mehr dar. Versicherungsnehmer stehen daher vor der Frage: soll ich meine Lebensversicherung kündigen?

Andere Anlageformen, wie ETFs oder Immobilien haben in den letzten Jahren deutlich besser performt. Doch nicht immer ist die Kündigung der Lebensversicherung der richtige Weg. Selbst wenn die Entscheidung zur Auflösung der Lebensversicherung gefallen ist, gibt es bessere Alternativen zur Kündigung. So können Altverträge (vor 2008) in vielen Fällen widerrufen werden. Bei jüngeren Policen sollten auch Angebote von Policen-Aufkäufern verglichen werden.

Schlechte Wertentwicklung der Lebensversicherung

Viele Versicherungsnehmer sind ernüchtert. Die Wertentwicklung ihrer Lebensversicherung bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Einige Mitbürger sollen tagelang nicht mehr ansprechbar sein, nachdem sie ihre jährliche Wertmitteilung aus der Post holen.

schlechte Wertentwicklung Lebensversicherung
Hält den Erwartungen oft nicht Stand: Performance der Lebensversicherung

Auch wenn die Zahl der Lebensversicherungsverträge in den letzten Jahren leicht gefallen ist: Noch immer führen Lebensversicherer in Deutschland einen Bestand von weit über 80 Mio Versicherungen. Auf jeden Bundesbürger kommt durchschnittlich also eine Lebensversicherung.

Bis zum Einbruch des Zinsniveaus war die kapitalbildende Lebensversicherung der Verkaufsschlager der Versicherungen. Finanzdienstleister verpflichteten Studienabgänger und Arbeitslose als Vermittler. Die Provisionsaussichten waren mehr als einträglich. Kunden wurden mit Prognoserechnungen geködert, die wahlweise von 3 – 9 % Verzinsung im Jahr ausgingen.

Bei aller Euphorie konnte man leicht übersehen, dass diese Prognoserechnungen unverbindlich waren. Die tatsächliche Zinsentwicklung in Deutschland hat einen anderen Weg genommen. Ein Großteil der Kapitalanlagen der Versicherer ist in festverzinslichen Anleihen gebunden. Kein Wunder also, dass Versicherungsunternehmen die geweckten Erwartungen nicht erfüllen konnten.

Versicherungsleistungen vor einer Kündigung checken

Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte auch den Verlust der Versicherungsleistungen bedenken. Bei der Lebensversicherung besteht die Versicherungsleistung in der Regel in der Auszahlung eines bestimmten Betrages (Todesfallleistung). Diese Todesfallleistung variiert stark, je nachdem, welche Police abgeschlossen wurde. Folgende Todesfallleistungen sind möglich:

  • Auszahlung des gebildeten Kapitals/Deckungskapitals/Zeitwerts/Fondsvermögens
  • Beitragsrückzahlung/Rückzahlung 101% der gezahlten Beiträge
  • Auszahlung eines festgelegten Betrages x

Einige Versicherungspolicen enthalten zudem eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Auch hier gilt zu unterscheiden: Werden bei Berufsunfähigkeit lediglich die Beiträge zur Lebensversicherung fortgezahlt (Beitragsfortzahlung), oder erhält die Versicherte Person eine echte BU-Rente?

Lebensversicherung kündigen Versicherungsleistungen Kündigung
Bevor die Lebensversicherung gekündigt wird, sollte man die Versicherungsleistungen checken

Ist lediglich die Auszahlung des gebildeten Kapitals vereinbart, bietet die Lebensversicherung keinen echten Mehrwert. Sie können die Beiträge ebenso gut selbst am Kapitalmarkt anlegen, und sparen hierdurch Kosten für die Verwaltung der Versicherung.

Auch die Beitragsrückzahlung stellt eine relativ geringe Absicherung dar. In den erste 3-5 Versicherungsjahren ist die Summe der gezahlten Beiträge meist höher, als das gebildete Kapital. Übersteigt der Kapitalwert die Summe der gezahlten Beiträge, ist meist vereinbart, dass dann der höhere Wert ausgezahlt wird.

Die Auszahlung des gebildeten Kapitals, oder die Beitragsrückzahlung sind im Prinzip nur eine Kapitalanlage mit teils hohen Kosten. Eine „echte“ Versicherung bestaht dann, wenn eine vorher festgelegte Todesfallleistung vereinbart ist. Beispiel: Wenn der Versicherungsnehmer verstribt, erhalten die Angehörigen eine Auszahlung in Höhe von 50.000 €.

Vor Kündigung der Lebensversicherung sollte also überdacht werden, ob diese Absicherung noch notwendig ist, bzw. ob der Neuabschluss einer reinen Risikolebensversicherung günstiger ist. Für den Neuabschluss einer Risikolebensversicherung wird in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung verlangt.

Verzinsung kontrollieren

Die Kostenbelastung in den ersten 3-5 Versicherungsjahren ist enorm. Daher ist die Standmitteilung, die der Versicherungsnehmer jährlich zugeschickt bekommt, stets in Verhältnis zur Laufzeit des Vertrages zu sehen. Eine Wertentwicklung ist in der Zeit kaum auszumachen. Läuft die Versicherung allerdings schon länger, ohne dass der Wert merklich steigt, liegt der Verdacht einer schlechten Performance der Anlagen nahe.

Folgende Typen von kapitalbildenden Lebensversicherungen gilt es zu unterscheiden:

  • klassische Lebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • britische UWP (unitised with profits) Versicherungen

Bei der klassischen Lebensversicherung verwaltet die Versicherungsgesellschaft das Kapital selbst. Es wird vorwiegend in festverzinsliche Anlagen und Immobilien investiert. Der Versicherungsnehmer erhält eine jährlich neu festgelegte Verzinsung (Nettoverzinsung). Bei manchen älteren Versicherungen wurde aber auch eine Verzinsung in bestimmter Höhe über die gesamte Laufzeit garantiert (Garantieverzinsung). Wer also eine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte im Versicherungsschein auf eine garantierte Verzinsung achten. Eine Garantieverzinsung von 4% sucht man bei heutigen alternativen Anlageformen vergebens. Tatsächlich sind höhere Wertentwicklungen am Kapitalmarkt nicht selten, doch sind diese eben nicht garantiert.

Fondsgebundene Lebensversicherungen investieren in Fonds, die der Versicherungsnehmer aus einem Portfolio wählen kann. Das Fondsvermögen gilt dabei als Sondervermögen, welches direkt der jeweiligen Police zugeordnet ist. Die Versicherungsgesellschaft kann hiermit nicht selbst wirtschaften. Dennoch werden von den Beitragszahlungen Kosten abgezogen. Investiert man selbst z.B. in ETFs, ist die Kostenbelastung in jedem Fall geringer.

Britishe UWP-Policen werden z.B. von Standard Life International, Scottish Widows Europe (Handelsmarke: Clerical Medical), oder auch von Canada Life angeboten. Solche Policen investieren in sog. „Pools“, die von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft selbst gemanagt werden. Diese Pools haben einen hohen Aktienanteil. Nachteil: Es lässt sich kaum nachvollziehen, in welche Aktien investiert wird.

Restlaufzeit beachten

Der größte anzunehmende Fehler: Lebensversicherung kündigen, kurz vor dem Ablauf. Achtung! Eine Lebensversicherung, kurz vor Ablauf sollte in keinem Fall gekündigt werden.

Ist das Ablaufdatum der Lebensversicherung erreicht, kommt die Ablaufleistung zur Auszahlung. Diese Ablaufleistung beinhaltet bei den meisten Versicherern nicht nur das gebildete Kapital, sondern zusätzlich einen sog. „Schlussbonus„, bzw. „Überschussanteile„. Hierbei handelt es sich um einbehaltene Kostenanteile, die nicht benötigt wurden, oder Gewinne, die nicht vollständig in die Verzinsung eingeflossen sind. Damit ist die Ablaufleistung deutlich lukrativer, als der Rückkaufswert, bei Kündigung.

Auszahlungsbetrag bei Kündigung der Lebensversicherung

Kündigt man die Lebensversicherung vor dem Ablauf, wird der sog. „Rückkaufswert“ ausgezahlt. Maßgeblich für den Rückkaufswert ist der Wert des gebildeten Kapitals. Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung ab 2008 bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, erhalten in der Regel das gebildete Kapital ausgezahlt.

Auszahlung Lebensversicherung Rückkaufswert
Bei Kündigung der Lebensversicherung wird der Rückkaufswert ausbezahlt.

Stornoabzüge sind bei Lebensversicherungen, die nach 2008 abgeschlossen wurden nur unter begründeten Umständen zulässig. Dies wurde durch die Einführung von § 169 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gewährleistet. Demnach darf die Versicherung Stornogebühren nur unter folgenden Voraussetzungen in Abzug bringen:

  • Der Abzug muss im Vertrag vereinbart sein,
  • er muss beziffert sein, und
  • angemessen.

Deutsche Versicherer haben nach 2008 von Stornoabzügen kaum Gebrauch gemacht.

Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung

Die Kündigung der Lebensversicherung ist nicht alternativlos. Bei einer kurzen Restlaufzeit gibt es die Möglichkeit, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Das hat den Vorteil, dass Schlussbonus und Schlussüberschussanteil nicht verloren gehen. Die Versicherung wird dann bis zum vereinbarten Ablaufdatum ohne Beitragszahlungen fortgeführt. Für die Restlaufzeit werden aber die Leistungen aus der Versicherung (z.B. Todesfallleistung, oder BUZ) reduziert. Ggfs. sollte man sich also vorab bei der Versicherungsgesellschaft über die Auswirkungen der Beitragsfreistellung informieren.

Für Altverträge (Abschluss vor 2008) gilt: Diese Lebensversicherungen können oft noch wirksam widerrufen werden, da Versicherungsgesellschaften zum Teil fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen erteilt haben. Bei wirksamen Widerruf muss die Versicherung auch alle Kostenanteile (mit Ausnahme der Kosten für Risikoabsicherung) zurückzahlen. Zusätzlich sind auch die Gewinne aus Fondsanlage (bei einer fondsgebundenen Versicherung, oder Gewinne aus der Nettoverzinsung (bei einer klassischen Versicherung) zu erstatten.

Daneben gibt es auch einen Markt für laufende Versicherungspolicen. Policen-Aufkäufer kaufen Lebensversicherungen von Versicherungskunden auf, und führen diese selbst fort. Hier lohnt sich aber ein Vergleich. Die angebotenen Preise können auch unter dem Rückkaufswert der Versicherung liegen. Daher sollte das Angebot des Policenaufkäufers immer mit dem aktuellen Rückkaufswert der Versicherung abgeglichen werden.

Nach Eigenwerbung, der größte deutsche Ankäufer für Lebensversicherungen ist die Winninger AG. Daneben sind auf dem Zweitmarkt tätig: die PACTA Invest GmbH, Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, oder die cash.life AG.

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