In Folge der Corona-Krise haben Unternehmen ihren Arbeitnehmer vielfach Kurzarbeit verordnet. Kredite und Darlehen müssen aber auch bei gekürztem Gehalt bedient werden. Für Zahlunsgausfälle wurden Kredite daher oft mit einer Restschuldversicherung abgesichert. Jedoch springt die Restschuldversicherung bei Kurzarbeit nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ein.

Die wichtigsten Antworten in Kürze

Was ist eine Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung deckt das Risiko von Zahlungsausfällen für einen Kredit im Todesfall des Kreditnehmers ab. Es handelt sich um eine Form der Risiko-Lebensversicherung.

Zahlt eine Restschuldversicherung bei Arbeitsunfähigkeit?

Bei Arbeitsunfähigkeit muss die Restschuldversicherung dann leisten, wenn eine Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung mitvereinbart wurde. Die Gesundheisstörung darf nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein, und muss ärztlich nachgewiesen sein.

Zahlt eine Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Sofern der Tarif eine Arbeitslosigkeitszusatzversicherung beinhaltet, leistet die Restschuldversicherung auch bei Arbeitslosigkeit. Das vorangegangene Arbeitsverhältnis darf nicht selbst gekündigt, oder aufgrund verhaltensbedingter Kündigung beendet worden sein. Zudem muss sich der Versicherungsnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Bleibt eine Restschuldversicherung leistungspflichtig, wenn nach Arbeitslosigkeit eine Tätigkeit aufgenommen wird?

Nimmt der Versicherungsnehmer nach Arbeitslosigkeit ein neues Beschäftigungsverhältnis auf, endet die Leistungspflicht der Restschuldversicherung. Dies gilt nicht, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Zahlt eine Restschuldversicherung bei Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit ist davon auszugehen, dass die Restschuldversicherung Leistungen nur erbingt, wenn sie Kurzarbeit ausdrücklich in den Versicherungsumfang eingeschlossen hat. Manche Restschuldversicherer werben damit, dass Kurzarbeit im Versicherungsumfang enthalten ist.

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Restschuldversicherung deckt zunächst Todesfallrisiko

Auf den ersten Blick etwas überraschend: Bei der Restsschuldversicherung handelt es sich um eine Form der Risiko-Lebensversicherung. Abgesichert ist zunächst der Todesfall des Kreditnehmers. Erben werden so davor geschützt, selbst die Raten für den Kredit übernehmen zu müssen.

Praktische Bedeutung hat die Restschuldversicherung aber in erster Linie für die Kreditinstitute. Diese sehen sich bei Ableben der Kreditnehmer dem Problem ausgesetzt, auf den Kreditraten sitzen zu bleiben. Abhilfe schafft hier eine Restschuldversicherung, deren Abschluss teilweise zur Bedingung für den Kredit gemacht wird.

Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit

Einige Restsschuldversicherungen enthalten neben dem reinen Todesfallschutz Zusatzversicherungen:

  • Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Arbeitslosigkeitszusatzversicherung

Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung (AUZ) liegt vor, wenn der bisherige Beruf aufgrund ärztlich nachgewiesener Gesundheitsstörung nicht mehr ausgeübt werden kann. Zum Teil wird auch vertreten, dass die Ausübung eines, je nach Ausbildung vergleichbaren Berufes ebenfalls nicht mehr möglich ist.

Restschuldversicherung Kredit abbezahlen
Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – Wann hilft die Restschuldversicherung bei den Kreditraten?

Die Arbeitslosigkeitszusatzversicherung (ALZ) tritt in der Regel bei persönlicher, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit ein. Voraussetzung ist also zunächst eine unverschuldete Arbeitslosigkeit. Damit ist der Arbeitsplatzverlust aufgrund eigener Kündigung nicht von der Versicherung umfasst.

Leistung nur bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit

Bei betriebsbedingter Kündigung, etwa wegen der Corona-Krise, wird die Restschuldversicherung mit eingeschlossener ALZ die Kreditraten regelmäßig übernehmen müssen. Anders sieht es dagegen bei einer verhaltensbedingten Kündigung aus. Führt das Verhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung, kann sich der Restschuldversicherer meist auf eine entsprechende Ausschlussklausel berufen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 24.06.2009, Az. 7 U 290/0)

Ausschlussklauseln in Restschuldversicherung

Jedoch ist auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber auf Ausschlussklauseln in der Restschuldversicherung zu achten: Einige Tarife sehen eine Wartefrist von bis zu 6 Monaten vor. Die Versicherung muss demnach nicht leisten, wenn Arbeitslosigkeit vor Ablauf dieser Wartefrist eintritt. Dies gilt auch dann, wenn Wartefrist abgelaufen ist, die Arbeitslosigkeit aber schon vorher eingetreten ist. Auch Arbeitslosigkeit aufgrund bestimmter Erkrankungen kann ausgeschlossen sein. Diese Erkrankungen müssen in den Versicherungsbedingungen bezeichnet sein.

Enthält die ALZ zur Restschuldversicherung den Zusatz, dass der Versicherungsnehmer „nicht gegen Entgelt tätig“ sein darf, kann diese Klausel unwirksam sein (vgl. BGH, Urt. v. 11.05.2005, Az. IV ZR 25/04). Hiervon würden auch äußerst geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erfasst. Eine solche Klausel ist für den Versicherungsnehmer überrasschend. Nur wenn der Versicherer hierauf in aller Deutlichkeit hinweist, wird dieser Ausschluss wirksam. Versteckt sich diese Bedingung dagegen in den Versicherungsbedingungen, kann sich der Versicherer hierauf nicht berufen.

Kurzarbeit

Bei der Kurzarbeit ist der Arbeitnehmer nach wie vor beschäftigt – zum Teil aber nur bei 60 % des üblichen Gehalts, sowie deutlich reduzierten Arbeitszeiten. Für die Kreditraten bleibt vielen kaum mehr Spielraum. Restschuldversicherer dürften sich bei Kurzarbeit dennoch wenig entgegenkommend zeigen.

Offene Werbung mit Leistungen bei Kurzarbeit

Manche Anbieter werben explizit mit Leistungen der Restschuldversicherung bei Kurzarbeit. So etwa der easycredit-Schutzbrief mit dem Versprechen: „Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit deckt der easyCredit-Schutzbrief Einkommen maximal 24 Monate die Kreditraten ab“. Versicherer hinter dem easycredit-Schutzbrief ist die R+V Versicherung (Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung).

Mit ähnlichen Aussagen werben daher auch einige Volksbanken für Restkreditversicherungen. Bei diesen Tarifen dürfte eine Leistungspflicht des Restschuldversicherers bei Kurzarbeit gegeben sein.

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Ein Problem vor dem derzeit viele Kreditnehmer stehen: reichen die Ersparnisse?

Auch der BdV (Bund der Versicherten) geht davon aus, dass bestimmte Kombinations-Restschuldversicherung Leistungen auch im Falle der Kurzarbeit übernehmen. Doch in den meisten Versicherungsbedingungen zur Restschuldversicherung findet sich keine Regelung zur Kurzarbeit. Die meisten Restschuldversicherungen bzw. ALZ stellen alleine auf das Merkmal „Arbeitslosigkeit“ ab.

Kurzarbeit ist keine Arbeitlosigkeit

Kurzarbeit bedeutet nach normalem Verständnis jedoch gerade nicht Arbeitslosigkeit, sondern Arbeit mit gekürzten Arbeitszeiten und Bezügen. Wie zuvor dargestellt hatte der BGH (Bundesgerichtshof) zwar eine Klausel für unzulässig empfunden, die einen Ausschluss für jede Art der Beschäftigung vorsieht. Dies mag auch Beschäftigungsverhältnisse umfassen, bei denen der Arbeitnehmer lediglich 60% des üblichen Lohns erhält. Doch im Gegensatz zur Kurzarbeit, betraf dies den Sachverhalt, da die Kündigung bereits erfolgt war. Zur Überbrückung hatte sich der Versicherungsnehmer in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis begeben.

In diese Richtung sind auch die Überlegungen des Amtsgerichts Remscheid (AG Remscheid, Urt. v. 13.09.2010, Az. 7 C 214/09) zu verstehen. In einer orbiter-dictum-Entscheidung hatte das Gericht festgestellt, dass Kurzarbeit gerade dazu dient, Arbeitslosigkeit zu verhindern – und damit auch die Einstandspflicht der Restschuldversicherung.

Schließlich haben Restschuldversicherer in den Versicherungsbedingungen ihre Leistungspflicht daran geknüpft, dass sich der Versicherungsnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet meldet. Er muss sich aktiv um ein neues Arbeitsverhältnis bemühen. Auch aus diesem Grund dürfte bei Kurzarbeit kein Anspruch auf Leistungen aus der Restschuldversicherung gegeben sein.

Tipp: Für Kreditnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, hat die Bundesregierung nun eine Stundung der Kreditraten beschlossen.

Fazit

Im Ergebnis wird man Leistungen aus der Restsschuldversicherung bei Kurzarbeit nur unter folgenden Voraussetzungen beanspruchen können:

  • es wurde ein Tarif mit „Arbeitslosigkeitszusatzversicherung“ abgeschlossen, und
  • in den Versicherungsbedingungen ist Kurzarbeit explizit eingeschlossen, oder der Versicherer hatte damit ausdrücklich geworben.

Dagegen wird die Leistungspflicht zu verneinen sein, wenn diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Jedoch spricht jedoch nichts dagegen, sich mit dem Anliegen an den Restschuldversicherer zu wenden. Eine Kulanzlösung ist denkbar.

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