Wer trägt Rücksendekosten bei Widerruf im Onlinehandel?

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Rücksendekosten Onlinehandel

Onlineshopping liegt im Trend – Wem die gelieferte Ware nicht gefällt, sendet diese unkompliziert zurück. Die Rücksendekosten trägt der Onlinehändler? Ganz so einfach, wie viele Käufer denken ist es jedoch nicht. Nur wenn der Händler ausdrücklich erklärt hat, die Rücksendekosten nach Widerruf zu übernehmen, kann der Käufer die Ware frei zurücksenden.

Wer trägt die Kosten der Rücksendung nach Widerruf im Onlinegeschäft?

Nach der Reform des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen sind die Kosten der Rücksendung nach Widerruf vom Käufer zu tragen. Nur wenn der Onlinehändler ausdrücklich die Kostenübernahme der Rücksendung zugesagt hat, ist die Rücksendung für den Käufer frei.

In welchen Fällen muss der Onlinehändler die Rücksendekosten nach Widerruf tragen?

Im Grundsatz trägt nach § 357 Abs. 6 BGB der Verbraucher die Rücksendekosten nachdem er einen online abgeschlossenen Vertrag widerrufen hat. Allerdings muss der Onlinehändler die Kosten der Rücksendung übernehmen, wenn er dies zugesichert hat, oder nicht auf die Kosten für den Verbraucher hingewiesen hat.

Welche Informationen zu Rücksendekosten muss die Widerrufsbelehrung enthalten?

Der Onlinehändler muss in der Widerrufsbelehrung darauf hinweisen, dass die Kosten der Warenrücksendung vom Verbraucher zu tragen sind. Wenn die Ware nicht einfach per Post zurückgesandt werden kann, muss auch auf die Höhe der anfallenden Versandkosten hingewiesen werden. Bei Fehlen dieser Information, kann der Käufer verlangen, dass der Onlinehändler die Rücksendekosten trägt.

Was passiert, wenn die gekaufte Ware nach Widerruf nicht zurückgesendet wird?

Übt der Käufer sein Widerrufsrecht aus, ist er verpflichtet, die gekaufte Ware zurückzusenden. Solange die Rücksendung nicht erfolgt, kann der Verkäufer den bezahlten Kaufpreis zurückhalten.

Was passiert, wenn die Ware bei der Rücksendung beschädigt wird?

Das Risiko der Beschädigung bei der Rücksendung fällt in den Bereich des Onlinehändlers. Der Verbraucher muss jedoch für einen ordnungsgemäßen Versand sorgen.

Neuregelung der Kostentragung nach Widerruf

Bis 2014 musste der Onlinehändler die Rücksendekosten nach einem Widerruf tragen. Nur wenn der Wert der Ware unter 40 € lag, konnte der Händler dem Verbraucher die Versandkosten auferlegen. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde diese Regelung jedoch vollständig gekippt. § 357 Abs. 6 BGB sieht nun ausdrücklich den Verbraucher in der Pflicht, die Rücksendekosten für bestellte Ware zu übernehmen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig vom den Preis der gekauften Ware.

Händler zahlt Rücksendekosten nur in Ausnahmefällen

Von dem Grundsatz, dass der Verbraucher den Rückversand zahlen muss gibt es aber Ausnahmen: In der Praxis wird häufig eine kostenfreie Rücksendung zugesichert.

Eine wichtige Folge der Neuregelung ist also, dass der Verbraucher nicht blind darauf vertrauen kann, dass der Unternehmer die Rücksendekosten trägt. Vielmehr steht er nun selbst in der Verantwortung, sich zu informerien, ob der Händler eine solche Zusage anbietet.

Werbung mit kostenfreier Rücksendung

Viele Onlinehändler werben mit kostenfreier Rücksendung der bestellten Artikel. Der Käufer bei zalando und co. soll schließlich keinen Nachteil gegenüber dem stationären Handel haben. Während in den Läden in den Einkaufsstraßen eine Anprobe von Kleidung immer möglich ist, muss sich der Kunde beim Onlinehändler auf Angaben und Bilder verlassen.

An solchen Werbeaussagen muss sich der Onlinehändler messen lassen. Hat der Händler den kostenfreien Rückversand zugesagt, kann der Käufer verlangen, dass er die Kosten übernimmt.

Laut den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bzw. Werbeaussagen sind die Rücksendekosten der größten Onlinehändler in Deutschland wie folgt geregelt:

amazon.deRückversand bei Kaufpreis über 40 € kostenfrei
otto.deRückversand kostenfrei
zalando.deRückversand kostenfrei
mediamarkt.deRückversand kostenfrei
notebooksbilliger.deRückversand kostenfrei
lidl.deRückversand kostenfrei
saturn.deRückversand kostenfrei
bonprix.deRückversand kostenfrei
cyberport.deRückversand kostenfrei
alternate.deRückversand bei Waren, die per Post versandt werden können kostenfrei; bei Speditionsware Rückversand auf Kosten des Käufers
[alle Angaben ohne Gewähr; Stand Oktober 2020]

Die Aufstellung zeigt, dass die Kosten für den Rückversand bei den meisten Onlinehändlern freiwillig übernommen werden. Dennoch beugt ein Blick in die Widerrufsbelehrung Missverständnissen vor.

Unzureichende Belehrung über Folgen des Widerrufs

Der Verbraucher kann die Kosten der Rücksendung auch dann von dem Onlinehändler verlangen, wenn dieser nicht über das Widerrufsrecht bzw. dessen Folgen hingewiesen hat. Der Onlinehändler muss dementsprechend vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung erteilen. Diese Belehrung muss ggfs. auch den Hinweis enthalten, dass die Kosten der Rücksendung vom dem Verbraucher zu tragen sind.

Die in der Anlage 1 zu Art. 246a EBGBG abgedruckte gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung an sich enthält noch keinen Hinweis auf die Rücksendekosten. Dieser Zusatz muss anhand der folgende Gestaltungshinweise in die Widerrufsbelehrung eingefügt werden. Hat der Onlinehändler versäumt den Hinweis einzupflegen, trägt er die Kosten für den Rückversand.

Rücksendung von Sperrgut

Für Waren die „aufgrund ihrer Beschaffenheit“ nicht mit normalen Postversand zurückgesandt werden können, gelten Sonderregeln. Zwar gilt auch für Sperrgüter, die nur über eine Spedition versandt werden können, der Grundsatz, dass der Verraucher die Rücksendekosten trägt. Allerdings muss der Onlinehändler vor Vertragsschluss mitteilen, wie hoch die Kosten für die Warenrücksendung ausfallen. Der Verbraucher soll also vor dem Kauf wissen, mit welchen Rückversandkosten er zu rechnen hat.

Oftmals können die Transportkosten nicht im Detail angegeben werden. Insofern ist in der Regel eine Schätzung ausreichend. Fehlt jedoch die Angabe eines Euro-Betrages, dann kann sich der Verkäufer nicht auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung berufen. Die Kosten der Rücksendung können dann nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.

Der Verkäufer hat die Rücksendekosten auch dann zu tragen, wenn er das Sperrgut bereits vor Vertragsschluss bei dem Käufer abgeliefert hat. Dies betrifft Fälle, in denen der Verkäufer oder ein Beauftragter die Ware anliefert, und erst bei dieser Gelegeheit der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Der Händler kann sich dann auch nicht auf den Hinweis in der Widerrufsbelehrung berufen.

Erstattung des Kaufpreises inkl. Lieferungskosten

Bei ordnungsgemäßer Ausübung des Widerrufsrechts, muss der Händler den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Hiervon sind auch die Lieferungskosten, soweit sie dem Standard-Versand-Kosten entsprechen. Einbehalten darf der Verkäufer nur Mehrkosten, die etwa dadurch entstanden sind, dass der Käufer anstatt des Standardversands einen teureren Versandweg gewählt hat (etwa Expresslieferung u.a.).

Allerdings kann der Händler die Rückerstattung des Kaufpreises solange zurückhalten, bis der Verbraucher die bestellte Ware zurückgesandt hat. Insofern ist der Rückversand der Ware Voraussetzung, um den Kaufpreis zurückzuerhalten.

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