Rechtsschutzversicherung

Nicht nur für „Anwalts‘ Liebling“die passende Rechtsschutzversicherung hilft wenn guter Rat teuer ist. Eine Rechtsschutzversicherung ist dann sinnvoll, wenn sie das Lebensrisiko optimal abdeckt.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten können jeden ereilen. Aber nicht jeder benötigt z.B. Rechtsschutz als Vermieter, oder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage. Daher sollte man bei der Auswahl Tarife vergleichen, und die passenden Bausteine wählen.

Tritt der Schadensfall ein, übernimmt eine gute Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliche Beratung, sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Was genau ist eine Rechtsschutzversicherung?
Sie benötigen rechtliche Beratung, wollen Ansprüche geltend machen oder werden selbst in Anspruch genommen? – Die Rechtsschutzversicherung zahlt für Sie die Gebühren eines Rechtsanwalts. Sie verlieren einen Gerichtsprozess? – Die Rechtsschutz übernimmt alle Kosten, die Sie dann zu tragen haben. Dies umfasst Gerichtskosten, eigene Anwaltsgebühren, sowie die Gebühren des gegnerischen Anwalts.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Eine gute Rechtsschutzversicherung sollte für alle Kosten des Rechtsstreits oder der Beratung aufkommen. Die Kosten in einem zivilrechtlichen Verfahren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert.

Was ist ein Streitwert?
Der Streitwert ist in aller Regel der Betrag, den Sie geltend machen, bzw. der Betrag der von Ihnen gefordert wird. Beispiel: Sie verlangen die Rückzahlung eines Kredits in Höhe von 10.000 €. Der Streitwert liegt bei 10.000 €.

Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit und Beratung

Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sieht verschiedene Gebührentatbestände vor. Für eine Beratung gilt in der Regel eine Beratungsgebühr von höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. Doch nicht immer deckt dies den Aufwand des beauftragten Rechtsanwalts. Daher wird dieser oft eine Honorarvereinbarung vorschlagen, seine Zeit wird dann z.B. nach Stunden vergütet. Vorsicht: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur die gesetzlichen Gebühren, und keine Honorarvereinbarung.

Mit einer Beratung lässt sich der Sinn oder Unsinn eines weiteren Vorgehens besser verstehen. Doch damit wird der Rechtsstreit selten erledigt. Vielmehr muss der Anwalt die Sach- und Rechtslage prüfen, und nach außen hin tätig werden. Der Gegner muss also schriftlich oder auch mündlich aufgefordert werden eine Handlung vorzunehmen, oder zu unterlassen. Dadurch wird eine sog. Geschäftsgebühr ausgelöst. Kommt so eine Einigung zu Stande, hat der Rechtsanwalt außerdem eine Einigungsgebühr verdient.

Sie suchen einen Rechner für die Höhe der Gebühren?

Diese Gebühren sollte eine gute Rechtsschutzversicherung übernehmen. Lesen Sie aber das Kleingedruckte: Einige Rechtsschutzversicherer schließen die Übernahme von außergerichtlichen Gebühren komplett aus.

Kosten eines Gerichtsverfahrens

Lässt sich der Rechtsstreit nicht außergerichtliche klären, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Es entstehen Gebühren, für das Gericht, für den eigenen Anwalt, sowie den Rechtsanwalt der Gegenseite. Alle Kosten werden nach Abschluss des Prozess zusammengeworfen, und zwischen den Parteien aufgeteilt. Man spricht von einem Prozesskostenrisiko.

Was ist das Prozesskostenrisiko?
Prozesskostenrisiko beschreibt die Gefahr, bei vollständigem Unterliegen vor Gericht, alle Kosten tragen zu müssen. Dies umfasst Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts, sowie des gegnerischen Rechtsanwalts.

Im Gegenzug muss die gegnerische Partei auch die Kosten des eigenen Rechtsanwalts übernehmen – wenn man vor gericht Erfolg hat. Vorsicht ist geboten, bei einem Vergleich mit einer Kostenregelung. Vom Rechtsschutz gedeckt sind nur Kosten im Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen. Damit schützt sich die Rechtsschutzversicherung davor, dass ein Vergleich zu ihren Lasten geschlossen wird. Andernfalls könnte eine Prozesspartei anbieten, die Kosten vollständig zu übernehmen, und sich dadurch einen eigenen Verhandlungsvorteil zu verschaffen. Hierfür steht die Rechtsschutzversicherung nicht ein.

Beispiel: Sie einigen sich mit der Gegenseite, dahingehend dass Sie die Hälfte des geforderten Betrages erhalten. In dem Fall übernimmt die Rechtsschutz auch nur 50% der Kosten des Rechtsstreits.

Bausteine der Rechtsschutzversicherung

Bausteine Rechtsschutzversicherung

Im Wesentlichen gibt es vier Bausteine, aus denen sich der passende Rechtsschutztarif zusammensetzen lässt: Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Wohnrechtsschutz.

Bei den meisten Versicherern kann man sich aus diesen Bausteinen einen individuellen Rechtsschutztarif zusammenstellen.

Privatrechtsschutz

Absolutes „must have“ ist der Baustein Privatrechtsschutz. Dieser umfasst die meisten Leistungsarten des täglichen Lebens, wie:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Rechtsschutz für Schadensersatz
  • Sozialrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Ob Ärger beim Möbelkauf, oder Internetshopping – Rechtsschutz im Privaten Bereich sollte jede Rechtsschutzversicherung beinhalten.

Mit dem Strafrecht möchte man nicht in Berührung kommen. Für den Fall kann man aber gerüstet sein. Seien Sie aber auf der Hut: In der Regel springt die Rechtsschutzversicherung nur beim Vorwurf eines Vergehens, nicht aber bei Verbrechen ein. Auch bei vorsätzlicher Begehung einer strafbaren Handlung besteht meist kein Rechtsschutz.

Verkehrsrechtsschutz

Die KfZ-Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Risiken im Straßenverkehr ab. Bei diesen Vorfällen springt der Verkehrsrechtsschutz ein:

  • Streitigkeiten beim Autokauf
  • Streitigkeiten in der KfZ-Werkstatt
  • Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z.B. bei drohendem Führerscheinentzug

Aktuell werden auch Klagen aufgrund Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen vom Verkehrsrechtsschutz gedeckt.

Berufsrechtsschutz

Nicht ganz unwichtig ist auch der Baustein Berufsrechtsschutz. Ärger am Arbeitsplatz ist weit verbreitet. Wichtigste Anwendungsgebiete:

  • Kündigungsschutz und Abfindung
  • Urlaubs- und Gehaltsansprüche

Wohnrechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter sind im Wohnrechtsschutz mitversichert. Dieser Baustein hilft etwa bei unberechtigter Kündigung der Mietwohnung, oder Mängel in der Wohnung. Nicht selten ist es außerdem erfolgversprechend, sich gegen Mieterhöhungen zur Wehr zu setzen.

Versicherte Leistungen und Risikoausschlüsse

Innerhalb der Bausteine sind einzelne Leistungen mitversichert – andere Risiken sind ausgeschlossen. Sofern bestimmte Leistungen nicht aktiv beworben werden, ist es oft mühsam, sich durch das Dickicht der Rechtsschutzbedingungen zu wühlen. Für eine Übersicht, welche Versicherung welche Leistungen abdeckt, lesen Sie unseren

Test Rechtsschutzversicherung 2020

Die gängisten Leistungsausschlüsse werden im Folgenden beschrieben:

Erbrechtsschutz und Familienrechtsschutz

Erbrechtsschutz und Familienrechtsschutz war in unserem Test in den Basistarifen meist nur bis zu einer kleiner Versicherungssumme eingeschlossen. Bei Erbauseinandersetzungen, Scheidung und Sorgerechtsstreitigkeiten hilft eine Rechtsschutzversicherungen oft nur, wenn Zusatzangebote gebucht werden.

Urheberrechtsstreitigkeiten

Der Ausschluss von Urheberstreitigkeiten betrifft hauptsächlich Abmahnungen wegen illegalem Filesharing im Internet. Auch wenn die Anzahl der Abmahnschreiben zuletzt aufgrund neuerer Gesetzgebung etwas zurückgegangen ist, drohen für Film- und Musikuploads noch immer scharfe Schadensersatzforderungen. Als verantwortlicher Anschlussinhaber können Sie vom Lizenzinhaber auf Zahlung „fiktiver Lizenzgebühren“ in Anspruch genommen werden.

Nur ein Anbieter in unserem Rechtsschutzversicherungs-Test deckt dieses Risiko ab. Sind Sie selbst viel im Netz unterwegs, oder haben Kinder, die Filme und Musik teilen, lohnt es sich in den Rechtsschutzbedingungen nach dem Ausschluss von Urheberstreitigkeiten zu sehen.

Ausschluss von Kapitalanlagemodellen aller Art

Der Ausschluss von Kapitalanlagemodellen aller Art ist seit den letzten Jahren in den meisten Rechtsschutzbedingungen zu finden. Damit will der Versicherer das Risiko von Spekulationsgeschäften, bzw. hohen Verlusten bei Finanzprodukten ausschließen.

Hierunter fallen aber nicht nur hochriskante Anlagenformen, sondern auch vermeintliche sichere Anlagen, wie manche Lebensversicherungen. Jedenfalls bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hat der BGH entschieden, dass diese auch unter Kapitalanlagen im Sinne dieser Ausschlussklausel fallen. Unklar ist indes, ob klassische oder festverzinsliche Lebensversicherungen betroffen sind.

Wann besteht Rechtsschutzfall?

Um die Hilfe der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst einmal ein Rechtsschutzfall vorliegen.

Wann besteht ein Rechtsschutzfall
Der Rechtsschutzfall tritt regelmäßig mit dem ersten Ereignis ein, durch das ein Schaden verursacht wurde. Entscheidend ist also der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes, nicht dagegen der Zeitpunkt zu dem Sie etwa Sie jemanden auffordern etwas zu tun, oder aufgefordert werden.

Beispiel: Sie kaufen ein Auto. Nachdem Sie feststellen, dass das Auto einen Schaden hat, schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, und fordern erst danach den Verkäufer schriftlich zur Rücknahme des Autos auf, was dieser ablehnt. In diesem Fall ist der Rechtsschutzfall nicht erst mit Ihrem Schreiben eingetreten, sondern mit dem Kaufvertrag des Autos. Die Rechtsschutzversicherung wird die Kosten des Rechtsstreits also nicht übernehmen.

Wartezeit bzw. Wartefrist der Rechtsschutzversicherung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen greifen erst nach einer gewissen Wartfrist. In der Regel 3 Monate, nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Damit sollen Zweckabschlüsse einer Rechtsschutzversicherung vermieden werden. Denn oft gibt es eine Vorahnung, bevor ein Schadensereignis eintritt. Der Rechtsschutz springt nur dann ein, wenn der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartefrist eintritt.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Rechtsschutzversicherung sein?

Die Versicherungssumme ist der Betrag, der höchstens von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Übersteigen die Kosten eines Rechtsstreits die Versicherungssumme, so müssen Sie die Kosten ab diesem Betrag selbst bezahlen.

Wie hoch die Kosten eines erstinstanzlichen Verfahrens sein können, verrät Ihnen unser Prozesskostenrechner. Für jede weitere Instanz, also Berufungsverfahren oder Revision fallen nochmals Gebühren an, die leicht über den erstinstanzlichen Kosten liegen.

In manchen Internet-Ratgebern liest man, dass die Versicherungssumme mindestens 500.000 € betragen sollte. Dies halten wir für ziemlich hoch angesetzt. Um diese Kosten aufzubrauchen müssten Sie schon bei einem Streitwert von weit über einer Mio € durch alle Instanzen ziehen.

Für die Absicherung im Alltagsgebrauch reicht nach unserem Dafürhalten eine Versicherungssumme von 50.000 leicht aus.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here